Formen der Betreuung


OGS-Betreuung

In der OGS-Betreuung können die Kinder bis mindestens 15 Uhr und 16 Uhr (bzw. bis 17 Uhr in der Spätbetreuung) nach einem warmen Mittagessen den Nachmittag verbringen.

 

In der OGS ist montags bis donnerstags eine betreute Lernzeit (13:45 Uhr bis 14:30 Uhr) enthalten, in der die Kinder ihre Hausaufgaben so selbstständig wie möglich erledigen.

 

Nach der Lernzeit werden ab 14:30 Uhr verschiedene AGs (Musik, Basteln, Werken, Kunst, Theater, Sport u. ä.) für die Schülerinnen und Schüler angeboten. Kinder der OGS, die nicht an einer AG teilnehmen, können die Zeit nach der Lernzeit fürs Freispiel nutzen.

 

Bis-Mittags-Betreuung

In der Bis-Mittag-Betreuung werden die Kinder jeden Tag bis 13:30 Uhr in den Räumlichkeiten der OGS betreut und können dort spielen (ohne Mittagessen oder Hausaufgabenerledigung).

 

Weitere Infos dazu:

- Für beide Betreuungsformen müssen die Eltern einkommensabhängig einen Beitrag an die Stadt Münster zahlen. Sind Geschwisterkinder in der OGS oder in einer Kita, ist nur ein Beitrag zu leisten.

- Den Kindern der OGS-Betreuung stehen sechs Wochen ganztägige Ferienbetreuungen zu. Anmeldung zur Ferienbetreuung hier.

- Kinder der Bis-Mittags-Betreuung haben an beweglichen Ferientagen oder bei ganztägigen Lehrerkonferenzen einen Betreuungsanspruch bis um 13.30 Uhr. 

- Kinder, die für die OGS-Betreuung angemeldet sind, werden an den oben genannten unterrichtsfreien Einzeltagen bis 15 Uhr/bzw. 16 Uhr betreut.